Unfallversicherung für Jugendkarteninhaber

Die Unfallversicherung der NÖ Versicherung kann für die Dauer des Besitzes der Jugendkarte (also bis zu 10 Jahre) in Anspruch genommen werden.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eingangsdatum des Antrages für die Jugendkarte bei der Jugendinfo NÖ oder im Jugendreferat der NÖ Landesregierung.

 

Die Kartenbesitzer sind wie folgt versichert:

1. Rückholkosten – sind Kosten die beim Verletztentransport (im In- und Ausland) durch die Rettung entstehen, wenn der Unfallort ausserhalb des Wohnortes des Versicherten liegt. Es werden von der Versicherung bis zu 5.000 Euro rückerstattet.

2. Schmerzensgeld – wird ausbezahlt wenn der unfallbedingte Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert – es werden bis zu 500 Euro ausbezahlt.

Bei Fragen oder im Schadensfall wende dich an

Jugendinfo NÖ
Berthold Michaela
Tel.: 02742/245 65
info@1424.info